Ruhe - Erholung - Gemütlichkeit
im Piestingtal

Campingordnung

 



1. An- und Abmeldung
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende
Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst an der Campingrezeption. Bei der
Anmeldung ist ein gültiger Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
abzugeben. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen
campen. Die Platzbelegung erfolgt in Absprache mit der Platzleitung, ein eigenmächtiger
Platzwechsel ist nicht gestattet. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich
der Campinggast wieder ab. Die Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfolgen, da sonst ein
weiteres Übernachtungsentgelt berechnet wird. Der Standplatz ist vom Campinggast bei
seiner Abreise in sauberem Zustand zu hinterlassen.

2. Gebühren
Der Campinggast zahlt nach der aktuell gültigen Campingplatz-Preisliste. Die
Dauercampinggebühren sind quartalsmäßig beginnend am 05.01. des laufenden
Campingjahres zu entrichten.

3. Geschäftsbetrieb
Ordnung und Sauberkeit
Ordnung und Sauberkeit sind Pflicht aller Nutzer des Campingplatzes.
Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln und sauber zu halten.
Wasch- und Toilettenanlagen
Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Eventuell auftretende
Verschmutzungen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Die Chemietoiletten sind
nur in der dafür vorgesehenen Einrichtung zu entleeren. Wäschestücke und Geschirr
dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Räumen gewaschen werden. Die Bedienung der
Waschmaschine und des Trockenautomaten hat mit größter Sorgfalt zu erfolgen.
Münzen für die Waschmaschine und den Trockenautomaten sind an der Rezeption
erhältlich.

Stellplatz
Bauliche Maßnahmen am Stellplatz dürfen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf das NÖ Campinggesetz und Raumordnungsgesetz erfolgen.
Bei Beendigung der Stellplatzbenutzung ist der Dauercamper verpflichtet, den ursprünglichen
Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. Dem Dauercamper ist nach Absprache mit
der Verwaltung erlaubt, den seitlichen Bereich des Stellplatzes zu bepflanzen. Die
Einfriedung der Stellfläche höher als 1,2m ist untersagt.

Auf dem Kurzcampingplatz ist es nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird.
Stromanschlüsse
Stromanschlüsse für die Wohnwägen bzw. Wohnmobile dürfen ausschließlich von den
beauftragten Organen der Verwaltung hergestellt werden.

Weisungsrecht
Die Verwaltung bzw. deren Beauftragte sind im Sinne des Hausrechts berechtigt, die
Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies
zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der
Campinggäste erforderlich erscheint. Schon gezahlte Campingentgelte werden nicht
zurückerstattet.

4. Ordnung und Sicherheit
Brandvorschriften
Offene Feuer sind auf dem Campingplatz verboten. Grillen ist auf den Stellplätzen mit
einem geeigneten Griller gestattet, wobei ein Feuerlöscher der Kategorie S9,
Brandklasse AB neben dem Grill stationiert werden muss (bei Griller mit Kohlen oder
Holz).

Trink- und Gebrauchswasserversorgung
Um eine geregelte Trink- und Gebrauchswasserversorgung zu gewährleisten, ist das
Anschließen von Wasserschläuchen in den Waschhäusern und an den
Wasserzapfstellen nicht gestattet.

Das Wasser auf der Stellfläche ist entsprechend der Beschilderung Gebrauchs- oder
Trinkwasser.

Ruhezeiten
Die Platzruhe dauert von 22:00 - 07:00 Uhr (Nachtruhe)
Innerhalb dieser Zeiten werden keine neuen Gäste aufgenommen.
Ruhestörender Lärm ist generell zu vermeiden.
Radios, Fernsehgeräte und der gleichen sind immer so leise einzustellen, dass sie die
anderen Gäste nicht stören. Im Interesse aller Platzgäste ist während der Ruhezeiten
auch laute Unterhaltung zu vermeiden. Eine Beschallung des Geländes aus Fahrzeugen
und mittels Musikanlagen ist untersagt.
Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis geahndet.

Fahrzeuge
Das Befahren des Campingplatzes ist nur zur An- und Abreise und nur in Schrittgeschwindigkeit
gestattet. Generelles Fahrverbot in den Campinggasse besteht in der Zeit von 22:00 – 7:00 Uhr.
 Das Parken ist ausschließlich auf dem Stellplatz möglich.

Das Waschen und Reinigen von Fahrzeugen ist untersagt.
Fahrzeuge von Besuchern sind außerhalb des Campingplatzes zu parken.

Tierhaltung
Tierhalter haben Sorge zu tragen, dass andere Campinggäste nicht belästigt werden.
Hunde müssen auf dem Campingplatzgelände an der Leine geführt werden und/oder einen
Beißkorb tragen. Vom Tier verursachte Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter
zu beseitigen. Dieser hat auch Sorge zu tragen, dass das Tier auf dem eigenen Stellplatz
verbleibt.

 
 
 
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